Holzschädlinge

Hausschwamm und Hausbock

Auf dieser Seite sollen diejenigen Pilze bzw. Insekten kurz behandelt werden, die in der Lage sind, das bereits verbaute Holz im Gebäude zu befallen, zu schädigen und zu zerstören.

Holzzerstörende Pilze

Biologie

Die Entwicklung geht von der Spore über das Myzel bis zum Fruchtkörper und setzt immer eine verwertbare Substanz  (Holz o.a.) und Feuchtigkeit vorraus.
Die häufigsten Pilze im Haus sind der Hausschwamm (mehrere Arten), der Braune Keller- oder Warzenschwamm, versch. Porenschwämme, Blättlinge (mehrere Arten), der Rindenpilz, Porlinge (mehrere Arten) die sich u.a. durch ihren Anspruch an die Feuchtigkeit des Holzes und Ihre zerstörende Wirkung unterscheiden.
Eine exakte Bestimmung  kann nur makroskopisch anhand von Myzelen, Fruchtkörpern und Schadensbildern oder mikroskopisch bei wenig sichtbaren Befallsbildern erfolgen, um Schäden, Ursachen, Aufwendungen, Auswirkungen, Kosten….  erkennen und festlegen zu können.

Schäden/Schadensbilder

Holz besteht im wesentlichen aus zwei Bestandteilen, der Zellulose als Gerüstsubstanz der Zellwand (helle weiße Grundfarbe) und dem Lignin als Versteifung der Zellwand  (dunkle braune Grundfarbe), entfernt vergleichbar mit dem Aufbau eines Gebäudes aus Stahlbeton (Zellulose = Stahlskelett, Lignin = Beton). Die Pilze bauen je nach Art überwiegend nur einen dieser Stoffe ab, daher kommen als Schadensbild vor: die  Braunfäule (wenn die Zellulose abgebaut wird) verbunden mit dem Würfelbruch, da die Holzreste mit dem starren Lignin würfelig quer zur Faser brechen, oder die Weißfäule (wenn überwiegend Lignin abgebaut ist) und das Holz faserig aufreißt.
Darüber hinaus sind  noch weitere Fäulnisarten zu unterscheiden um deren Ursachen zu erkennen.

Schadensauswirkung

Allen Holzfäulen ist gemeinsam, dass das geschädigte Holz in seiner Festigkeit und Stabilität geschädigt wird und im Endstadium als Totalschaden gewertet werden muss.
Damit ist eine Gefahr nicht nur für Hab und Gut sondern vor allem für Leib und Leben verbunden, die nicht hoch genug eingeschätzt werden kann.
Auch wenn die sog. Meldepflicht bei Befall mit Echtem Hausschwamm seit 1994 nicht mehr in der Landesbauordnung MVP enthalten ist, so können solche Schäden (und die durch Insekten) immer noch als Verstoß gegen den §3(1) – Abwendung von Gefahr –  dieser LBauO gewertet werden (baurechtswirdriger Zustand).
Da ein Befall mit holzzerstörenden Pilzen vor Eigentumsgrenzen nicht Halt macht, ist die Beantwortung nach Fragen der Wuchsrichtung (Herkunft ?), der Sanierungsgrenzen (Einbeziehung des Nachbarhauses oder Sanierungspflicht des Nachbarn ? ) , des Alters und der Vitalität des Pilzes oder auch eines event. merkantilen Minderwertes eine Sachverständigentätigkeit mit oft weitgehenden Rechtsfolgen.
Die eindeutige Bestimmung des vorhandenen Pilzes ist von grundlegender Bedeutung, inkl. der Frage ob es sich um den Echten Hausschwamm  handelt oder nicht. Dies hat seine Ursache darin, dass dieser Pilz unter den im Haus vorkommenden Pilzen besondere Eigenschaften aufweist und der gefährlichste Holzzerstörer ist. Dazu weitere Erläuterungen.

Der Echte Hausschwamm

Auf lateinisch Serpula lacrimans – die tränende Schlange. Damit ist nicht – wie böse Zungen behaupten der Bauherr gemeint – sondern die Fähigkeit des Pilzes überflüssiges Wasser als Tropfen über Myzel und Fruchtkörper auszuscheiden.
Er ist seit einigen tausend Jahren Wegbegleiter des Menschen und seiner Häuser und auch im Alten Testament, 3. Buch Mose, Kap. 14 Verse 33-48  als „Aussatz an Häusern“ bezeichnet.
Seine besonderen, teilweise nur ihm eigenen Eigenschaften (versteckte Lebensweise unter Dielen, Paneelen, Fliesen – geringerer Feuchtigkeitsanspruch – meterlanges Durchwachsen von Fugen und rissigen Ziegeln im Mauerwerk und unter dem Putz – weiterleiten von Wasser über seine Myzele und dadurch Befall und Zerstörung auch von trockenem Holz – eine rasche und völlige Zerstörung befallenen Holzes – einige Jahre des Überlebens nach Feuchtigkeitsentzug – die schnelle Ausbildung von Fruchtkörpern und dadurch Verbreitung der Sporen- machen ihn besonders gefährlich für das Gebäude und aufwendig in der Sanierung.
Durch keine wissenschaftliche Methode kann bisher das Alter eines Befalls belegt werden kann, sondern nur die Frage nach seiner Vitalität.
Die Sanierung müssen zum Vorteil des Bauherren nach sachkundiger Voruntersuchung nur Fachbetriebe durchgeführt werden, die eine durch Normen und Gesetze geforderte Sachkunde dafür aufweisen, um Sanierungsschäden mit folgenden Mehrkosten (wie aktuelle Schadensfälle zeigen) zu vermeiden.

Holzzerstörende Insekten

Biologie

Deren Lebenszyklus beginnt bei der Eiablage eines befruchteten Käferweibchens auf das Holz (in Risse und Spalten), dem Ausschlüpfen der Larven und deren Einbohren in das Holz. Dort fressen die Larven (als eigentliche Holzschädlinge) je nach Art und äußeren Einflüssen 2 bis mehrere Jahre und entfalten ihre zerstörerische Tätigkeit. Am Ende erfolgt das Verpuppen der Larve unter der Holzoberfläche, das Durchstoßen der letzten dünnen Schicht  und der Flug in`s Freie auf Suche nach einem Partner. Damit ist auch erklärt, das ein sichtbares Loch ein Ausflugloch und nicht eine Eindringstelle in das Holz ist.
Je nach Art – als häufigste Vertreter der Hausbock (fälschlich oft Holzbock genannt), der Gewöhnliche Nagekäfer (volkstümlich Holzwurm), der Bunte oder Gescheckte Nagekäfer (wegen seiner ihm eigenen Klopfgeräusche auch Totenuhr genannt), der Splintholzkäfer und der Trotzkopf – werden die unterschiedlichen Holzarten separat oder gemeinsam befallen.

Schäden/Schadensbilder/Auswirkung

Wenn die den verschiedenen Arten eigenen Ausfluglöcher zu sehen sind, hat der eigentliche Schaden – die Zerstörung der Holzstruktur – bereits begonnen. Dies geht bei fehlender Erkenntnis oder unterlassenen Bekämpfungsmaßnahmen bis zur völligen Zerstörung der äußeren Splintholzschicht des Balkens bzw. auch über den gesamten Querschnitt des Holzes inkl. des harten Kernholzes.
Da dies oft im Verborgenen geschieht, wird der Schaden erst bei Sanierungen bzw. beim endgültigen statischen Verlust der Hölzer bemerkt.
Der Sachkundige erkennt  nicht nur die verschiedenen Arten der Insektenlarven sondern ermittelt auch  wie stark die Zerstörung fortgeschritten ist und ob der Befall noch aktiv ist oder aber längst erloschen.
Damit können Entscheidungen zur Notwendigkeit einer Bekämpfungsmaßnahme abgeleitet werden.
So sind z.B. bestimmte Arten an Holz gebunden, das durch holzzerstörende Pilze bereits befallen und vorgeschädigt ist und lassen Rückschlüsse auf weitere Schädlinge zu.

Kopf einer Hausbocklarve mit Fraßwerkzeugen

Sanierungsprobleme bei einem aktiven Befalls mit Pilzen und/oder Insekten

Diese Maßnahmen setzen immer eine sachkundige Voruntersuchung voraus, denn zu den genannten Schäden können solche durch eine nicht sachgerechte bzw. unnötige Sanierung kommen, die außerdem immer mit dem Einsatz von Holzschutz-/Schwammsperrmitteln verbunden ist und dies  in direkter Umgebung des Menschen.
Folgeschäden durch nicht oder unsachgemäße Sanierungen oder den unkontrollierten Einsatz chemischer/gesundheitschädlicher Stoffe sind oft größer als eine gut geplante und fachgerecht durchgeführte Sanierung.
Und leider allzu oft kommt der Hausschwamm 2, 3 oder 5 Jahre nach seiner vermeintlichen Bekämpfung wieder an das Tageslicht.